Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
|
|
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Gries, Christian, Reith bei Kitzbühel / Österreich,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Ertle, Barbara, Wollerau / Schweiz, * ‒.‒.‒‒ |
|
|
a)
19.11.2024
Hörst |
HRB 10459: Christian Gries GmbH, Niedernberg, Boschstrasse 7a, 63843 Niedernberg. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Ertle, Barbara, Wollerau / Schweiz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10459: Christian Gries GmbH, Niedernberg, Boschstrasse 7a, 63843 Niedernberg. Bestellt: Geschäftsführer: Ertle, Barbara, Wollerau / Schweiz, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gries, Christian, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
DISKUS Dreihundertneunzehnte Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main, (Boschstraße 7a, 63843 Niedernberg).Der Sitz ist nach Niedernberg (jetzt Amtsgericht Aschaffenburg, HRB 10459) verlegt.
Christian Gries GmbH, Niedernberg, Boschstrasse 7a, 63843 Niedernberg.Geschäftsanschrift: Boschstrasse 7a, 63843 Niedernberg. Die MA Deco GmbH mit dem Sitz in Gladbeck (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8942) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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