Christian Link GmbH, Rennertshofen, Ortsteil Bertoldsheim, Am Berg 3 A, 86643 Rennertshofen-Bertoldsheim. Die Verschmelzung wurde am 25.9.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ingolstadt HRA 2655).
Christian Link GmbH, Rennertshofen, Ortsteil Bertoldsheim, Am Berg 3 A, 86643 Rennertshofen-Bertoldsheim. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.8.2012 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Christian Link, Rennertshofen, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Christian Link e.K. mit dem Sitz in Rennertshofen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.