HRB 30700: Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH, Remscheid, Blumenstraße 9, 42853 Remscheid. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Siebel, Hans Peter, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dräger, Corinna, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30700: Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH, Remscheid, Blumenstraße 9, 42853 Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2020. Geschäftsanschrift: Blumenstraße 9, 42853 Remscheid. Gegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Die Gesellschaft verfolgt unter anderem den Zweck dazu beizutragen, dass Menschen in Würde sterben können. Dies geschieht insbesondere durch die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten und unter Zugrundelegung der von den beiden christlichen Kirchen in Deutschland in ihren gemeinsamen Erklärungen "Gott ist ein Freund des Lebens" (2000) und "Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe" (2011) verankerten Grundsätzen. Dementsprechend hat die Gesellschaft die folgenden kirchlichen Anforderungen anzuwenden: a) Die gemeinsamen Texte Nr. 17 des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz und des Kirchenamtes der evangelischen Kirche in Deutschland zur Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe - Sammlung kirchlicher Texte 2. erweiterte Auflage Mai 2011, in der jeweils geltenden Fassung (Überarbeitung 2020 angekündigt); b) Die Grundaussagen zur Hospizarbeit "Ich lebe, und auch Ihr werdet leben" (Johannes 14, 19) des Deutschen Caritasverbandes e.V. und des Malteser Hilfsdienstes e.V./ Malteser in neue Caritas, Heft 11/2000, S. 21-24 in der jeweils geltenden Fassung; c) Die gemeinsamen Texte Nr. 20 Grundlagen und Arbeitshilfen zur christlichen Patientenvorsorge, herausgegeben vom Kirchenamt der evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Stand Juli 2018 in der jeweils geltenden Fassung. Diesen Grundaussagen zur kirchlichen Hospizarbeit sind alle Organe und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft verpflichtet. 3. Die Gesellschaft errichtet und unterhält ein stationäres Hospiz und dient der Aufnahme schwerstkranker Menschen, bei denen eine häusliche Pflege nicht möglich ist oder weil die Angehörigen durch die Schwere der Erkrankung mit einer Pflege seelisch und körperlich überfordert sind. 4. Das stationäre Hospiz bietet Menschen im fortgeschrittenen Stadium einer lebensbegrenzenden Krankheit ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen Krankheit muss eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und von der Patientin, dem Patienten erwünscht sein. Das Stadium der Krankheit muss eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lassen. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein. 5. Im stationären Bereich sorgt die Gesellschaft für die Erfüllung folgender Aufgaben: a. Unterstützung bei der Überleitung einer Patientin, eines Patienten vom Krankenhaus oder von der Wohnung in das stationäre Hospiz b. ganzheitliche Grund- und Behandlungspflege auf palliativpflegerischer Basis und das Angebot einer individuell ausgerichteten Schmerztherapie c. Angebot zu persönlichen und seelsorgerischen Gesprächen (z. B. über das Leben, Kraftquellen, Sterben und Tod) d. enge Zusammenarbeit mit Organisationen, Initiativen und den zuständigen Haus- und Fachärzten e. enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die in die Begleitung der kranken Menschen und ihrer Angehörigen eingebunden sind f. individuelle Beratung und Begleitung der Angehörigen g. Stärkung in der Zeit der Trauer, (z. B. durch Trauerberatung, Trauergruppe) die Idee der Hospizbewegung leben und weitergeben h. Zusammenarbeit und Kooperation mit einem ambulanten Palliativnetzwerk 6. Zur Erreichung ihrer Ziele kann die Gesellschaft weitere Angebote entwickeln (z.B. Kurzzeitpflege). 7. Die Gesellschaft gewährt ganzheitliche Hilfe und betätigt sich in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe. Die Angebote und Leistungen der Gesellschaft stehen allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Herkunft oder Glauben offen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siebel, Hans Peter, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒.