Christoph Rosenbaum Handel - Beratung - Logistik GmbH, Mayen, Kelberger Straße 63, 56727 Mayen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.12.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Christoph Rosenbaum Handel - Beratung - Logistik GmbH, Mayen, Kelberger Straße 63, 56727 Mayen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Kelberger Straße 63, 56727 Mayen. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Holzprodukten, die technische und kaufmännische Beratung sowie Dienstleistungen im Fracht- und Güterkraftverkehr über 3,5 Tonnen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rosenbaum, Christoph, Mayen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2013. Entstanden durch Ausgliederung des von Christoph Rosenbaum, Mayen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Christoph Rosenbaum Handel - Beratung - Logistik e.K." mit Niederlassung in Mayen (Amtsgericht Koblenz HRA 21256 ) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.08.2013 . Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.