CiPa City Parking AG, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 14.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.05.2009 mit der CiPa City Parking Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 107866) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 04.08.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CiPa City Parking AG, Hamburg, Dornbusch 4, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Dornbusch 4, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 14.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2009 mit der CiPa Property Administration GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 105447) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CiPa City Parking AG, Hamburg (Dornbusch 4, 20095 Hamburg). Nicht mehr Vorstand: Masekowsky, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Vorstand: Eickhoff, Holger, Wentorf bei Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CiPa City Parking AG, Hamburg (Dornbusch 4, 20095 Hamburg). Aktiengesellschaft. Satzung vom 30.04.2008. Gegenstand: der Aufbau und die Verwaltung eines über Objekt-Tochtergesellschaften gehaltenen Portfolios von Parkimmobilien, insbesondere von in Kontinentaleuropa belegenen Parkhäusern in Innenstadtlagen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Masekowsky, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.