CiPa Property Administration GmbH, Hamburg, (Dornbusch 4, 20095 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2009 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.05.2009 mit der CiPa City Parking AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 105365) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CiPa City Parking AG am 16.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CiPa Property Administration GmbH, Hamburg (Dornbusch 4, 20095 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Masekowsky, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Rohde, Reinald Ulrich, Reinbek, * ‒.‒.‒‒.
CiPa Property Administration GmbH, Hamburg (Dornbusch 4, 20095 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2008. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als Komplementärin an Kommanditgesellschaften mit Sitz in Hamburg, deren Unternehmensgegenstand jeweils ist der Erwerb, die Verwaltung und die entgeltliche Nutzungsüberlassung von mit Parkimmobilien bebauten Liegenschaften. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Eickhoff, Holger, Wentorf bei Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Masekowsky, Arne, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Schmidt, Frank Gerhard, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schmitz-Morkramer, Philipp Carl, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.