HRB 160659: Ciao GmbH, München, Walter-Gropius-Straße 5, 80807 München. Die Verschmelzung wurde am 23.12.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht München HRB 155319).
HRB 160659: Ciao GmbH, München, Walter-Gropius-Straße 5, 80807 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SRVY Acquisition GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 155319) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 160659: Ciao GmbH, München, Leopoldstr. 236, 80807 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Walter-Gropius-Straße 5, 80807 München.
HRB 160659:Ciao GmbH, München, Leopoldstr. 236, 80807 München.Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Dolliver, Keith, Issaquah,Washington / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Orndorff, Benjamin, Mercer Island, Washington / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ciao GmbH, München, Leopoldstr. 236, 80807 München.Die Ciao Services GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 165393) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen