HRB 8235: Cillessen Wohnmobile GmbH, Kranenburg, Im Hammereisen 61, 47559 Kranenburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 8235: Cillessen Wohnmobile GmbH, Kranenburg, Im Hammereisen 61, 47559 Kranenburg. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2015 ist die Gesellschaft aufgelöst. Ist nur ein Liqudator bestellt, vertritt er allein; sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Cillessen, Johannes Lambertrus Maria Hendrikus - genannt John -, Groesbeek/Niederlande / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Cillessen, Johannes Lambertus Maria Hendrikus - genannt John -, Groesbeek / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
Cillessen Wohnmobile GmbH, Kranenburg, Im Hammereisen 71, 47559 Kranenburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Hammereisen 61, 47559 Kranenburg.
Cillessen Wohnmobile GmbH, Kranenburg (Im Hammereisen 71, 47559 Kranenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der J. C. Wohnmobilvermietung e.K. (Amtsgericht Kleve, HRA 3129) beschlossen. Gegenstand der Kapitalerhöhung ist das eingebrachte Vermögen des o.a. einzelkaufmännischen Unternehmens.
Cillessen Wohnmobile GmbH, Kranenburg (Im Hammereisen 71, 47559 Kranenburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2007 im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung der Firma "J.C. Wohnmobilvermietung e.K. mit Sitz in Kranenburg (Amtsgericht Kleve HRA 3129) aus dem Vermögen des Inhabers übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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