Cine Sales & Services GmbH, Hamburg, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg. Der mit der CinemaxX Aktiengesellschaft, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 67 787) am 13.12.2001 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden der Verschmelzung beendet. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2011 mit der CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 84034) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 28.09.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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