HRB 94776: Cinedom Kinoholding (Deutschland) GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, c/o SKW Schwarz Rechtsanwälte, 80333 München. Die Verschmelzung wurde am 02.08.2017 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 78977).
HRB 94776: Cinedom Kinoholding (Deutschland) GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, c/o SKW Schwarz Rechtsanwälte, 80333 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sun Grafton 1 Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 78977) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 94776: Cinedom Kinoholding (Deutschland) GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, c/o SKW Schwarz Rechtsanwälte, 80333 München. Die Cinedom Kinobetriebe GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 94704) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 94776: Cinedom Kinoholding (Deutschland) GmbH, München, Wittelsbacherplatz 1, c/o SKW Schwarz Rechtsanwälte, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Friedl, Thomas Peter, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Schilling, Ralf, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.11.1990 mit der Cinedom Beteiligungs GmbH (ursprünglich: Constantin Beteiligungs GmbH) mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 126590) ist durch Kündigung zum 20.10.2016 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Constantin Kinoholding (Deutschland) GmbH, München, Feilitzschstraße 6, 80802 München. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma. Neue Firma: Cinedom Kinoholding (Deutschland) GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wittelsbacherplatz 1, c/o SKW Schwarz Rechtsanwälte, 80333 München.
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