HRA 84034: CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Hamburg, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg. Prokura erloschen Boller, Tim, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 84034: CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Hamburg, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg. Prokura erloschen Jesse, Hanna, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 84034: CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Hamburg, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2019 mit Änderungen vom 30.12.2019 und 08.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 26.07.2019, 30.12.2019 und 08.01.2020 und der Gesellschafterversammlungen der CinemaxX Multiplex Mülheim GmbH vom 26.07.2019, 30.12.2019 und 08.01.2020 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die CinemaxX Multiplex Mülheim GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 155755) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 84034: CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Hamburg, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: CinemaxX Entertainment Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 43179). Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: CinemaxX Cinema GmbH & Co. KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 97892).
HRA 84034: CinemaxX Entertainment GmbH & Co. KG, Hamburg, Valentinskamp 18-20, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Silencium Betriebs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86592) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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