HRB 67177: Cineplex Siegburg GmbH, Bergisch Gladbach, Schloßstraße 46-48, 51429 Bergisch Gladbach. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hebbel, Chantal, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
Cinelux Siegburg GmbH, Bergisch Gladbach, Schloßstraße 46-48, 51429 Bergisch Gladbach.Neue Firma: Cineplex Siegburg GmbH.
Cinelux Siegburg GmbH, Bergisch Gladbach, Schloßstraße 46-48, 51429 Bergisch Gladbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2009. Geschäftsanschrift: Schloßstraße 46-48, 51429 Bergisch Gladbach. Gegenstand: Errichtung und Betrieb von Filmtheatern, insbesondere in Siegburg. Mitumfasst ist der Verkauf kinospezifischer Artikel, insbesondere von Getränken, Süßwaren, Zeitschriften etc., sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und die Vermietung und Verpachtung von Gebäudeflächen, auch in Parkhäusern und auf Parkplätzen. Stammkapital: 213.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brunotte, Helmut, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒; Hebbel, Claudia, Odenthal, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hebbel, Peter, Odenthal, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Cinelux GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln HRA 19794) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.