HRB 154240 B: Circle 1 UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Christburger Straße 30, 10405 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 154240 B: Circle 1 UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Christburger Straße 30, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Christburger Straße 30, 10405 Berlin; Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Harpaz, Alona, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 154240 B: Circle 1 UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Hauptstraße 101, 10827 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 101, 10827 Berlin
HRB 154240 B: Circle 1 UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Mittenwalder Straße 47, 10961 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Sverdlov Ozery, Shira; Geschäftsführer: 2. Harpaz, Alona, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 154240 B: Circle 1 UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Mittenwalder Straße 47, 10961 Berlin. Gegenstand: Die Förderung von Kunst und Kultur und Bildung, insbesondere durch: Die Unterstützung und Förderung israelischer und internationaler Künstler; diese sollen eine Plattform für ihre künstlerische Arbeit und Ausstellungen sowie andere Formen der Interaktion in Berlin erhalten. Diese Plattform soll in Form der Gründung eines multidisziplinären Kunst- und Kulturraumes erfolgen; dieser soll einen dynamischen künstlerischen Dialog fördern und auch andere Kulturveranstaltungen beherbergen. Durch regelmäßig stattfindende und regelmäßig wechselnde Ausstellungen (acht bis zehn pro Jahr) wird die Kunst aus den Studios unter die Leute getragen. An jeder Ausstellung sollen Künstler verschiedener Nationen teilnehmen. Begleitend zu den Ausstellungen finden Lesungen, Podiumsdiskussionen oder Konzerte statt, die sich thematisch mit der jeweiligen Ausstellung befassen und dabei die Kultur und das Selbstverständnis des Künstlers und seiner Wurzeln beleuchten. Den ausländischen Künstlern wird im Rahmen der jeweiligen Ausstellung die Öffentlichkeitsarbeit sowie das Netzwerk des Kunstraumes zur Verfügung gestellt. Aufklärung, Bildung sowie Bereitstellung von Wissen vor allem in Bezug auf die israelische zeitgenössische Kunst und Kultur. Förderung und Durchführung von Bildungsprojekten zu israelischer und internationaler zeitgenössischer Kunst. Dies soll durch Künster- und Kuratorengespräche begleitend zu den jeweiligen Ausstellungen erfolgen. So sollen begleitend zu den wechselnden Ausstellungen Tendenzen und Trends in der zeitgenössischen israelischen Kunst aufgezeigt werden und erklärt werden, worin sich der israelische und deutsche Umgang mit Kunst unterscheidet. Es sollen Gruppenführungen auch für Kinder angeboten werden, die sich mit Kunst und ihrem Entstehungszusammenhang auseinandersetzen. Der Satzungszweck soll auch erreicht werden durch Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Durchführung von Kunstprojekten. Förderung des Rufs von Berlin als weltoffene junge Kunstmetropole, vor allem bei jungen Israelis, die mehr und mehr in das Land ihrer Vorfahren zurückkehren. Die Unterstützung, Förderung israelischer Künstler sowie die Erhöhung des Verständnisses für israelische Kultur durch die Gründung eines multidisziplinären Kunst- und Kulturraumes, die verschiedene kulturelle Veranstaltungen beherbergt und zur Aufklärung über israelische Kunst- und Kultur beiträgt. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Gesellschaftszeckes notwendig, nützlich oder geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2014 geändert in § 9 (Gründungsaufwand).
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