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a)
Circular Black Forest gGmbH
b)
Offenburg
Geschäftsanschrift:
Okenstraße 20 - 22, 77652 Offenburg
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Unternehmens ist
a. die Förderung des Umweltschutzes und
des Klimaschutzes einschließlich
Umweltbildung,
b. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung.
(3) Die Satzungszwecke werden
verwirklicht und unmittelbar verfolgt
insbesondere durch folgende Maßnahmen:
(a) Aufbau eines sektorübergreifenden
Netzwerks aus öffentlicher Hand,
öffentlichen und privaten
Forschungseinrichtungen, Unternehmen,
Vereinen, Verbänden, Bürgerinitiativen und
Bürgern (im Folgenden auch "Akteure")
- zum Zwecke der laufenden Informationen
über den angestrebten Aufbau einer
regionalen Kreislaufwirtschaft in der
Schwarzwald-Region und deren Nutzen für
Umwelt und Klima,
- zum überregionalen und internationalen
Informationsaustausch zur laufenden
Umsetzung der Kreislaufwirtschaft.
(b) Konzeption und Durchführung von
Informations- und Bildungsveranstaltungen
zum Thema regionale Kreislaufwirtschaft
für alle Akteure des Netzwerks mit dem
Ziel, für den Aufbau und zur
Aufrechterhaltung einer regionalen
Kreislaufwirtschaft in der Region
Schwarzwald für Umwelt- und Klimaschutz.
(c) Initiierung, Finanzierung, Durchführung,
Auswertung und Publizierung von
anwendungsbezogenen und
umsetzungsorientierten
Forschungsprojekten im Bereich der
Kreislaufwirtschaft in Zusammenarbeit mit
relevanten Akteuren, insbesondere auch
mit im Bereich Kreislaufwirtschaft tätigen
Hochschulen und sonstigen
wissenschaftlichen Institutionen der Region
und darüber hinaus und insbesondere auch
in Gestalt von Pilotprojekten, die im
Reallabor Schwarzwald angelegt und
getestet werden.
(d) Verleihung von Preisen und Stipendien
zur Anerkennung besonderer Erfolge oder
innovativer und erfolgversprechender
Initiativen, die den Zwecken der Satzung
entsprechen. Die Vergabe erfolgt nach
nachvollziehbaren und transparenten
Kriterien, die in einer Richtlinie niedergelegt
werden. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den
Beschränkungen des § 181 BGB allgemein
befreit werden.
b)
Geschäftsführerin:
Reiners, Anna Vera, Offenburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Seiler, David, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2024 mit Änderung vom
25.04.2024. |
a)
03.05.2024
Kaufmann |