Citopress Schnelldruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamm, Oestingstraße 7, 59063 Hamm.Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Hamm HRA 3485) am 30.10.2008 wirksam geworden.
Citopress Schnelldruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamm, Oestingstraße 7, 59063 Hamm.Geschäftsanschrift: Oestingstraße 7, 59063 Hamm. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragenener Kaufmann unter der Firma "Citopress Offsetdruck, Inhaber Winfriedo Müller e.K." mit Niederlassung in Hamm weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.