City Automobil Vertriebs GmbH, Düsseldorf (Mercedesstr. 11, 40470 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2010 im Wege des Formwechsels in die City Automobil Vertriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 21380) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
City Automobil Vertriebs GmbH, Düsseldorf (Georg-Fischer-Straße 21, 78224 Singen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der City Automobil Vertreibs GmbH mit Sitz in Singen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB 542066) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
City Automobil Vertriebs GmbH, Düsseldorf (Mercedesstraße 11, 40470 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Nominierungsrecht), indem dieser ersatzlos aufgehoben wurde, beschlossen. Ferner wurde § 10 Abschnitt (2) (Übertragung von Geschäftsanteilen und Zusammenlegung) neu gefasst.
City Automobil Vertriebs GmbH, Düsseldorf (Mercedesstraße 11, 40212 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Übertragung von Geschäftsanteilen und Zusammenlegung) beschlossen.
City Automobil Vertriebs GmbH, Düsseldorf (Mercedesstraße 11, 40212 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Ullrich, Wolfgang, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
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