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a)
City Media Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
b)
Meerbusch
c)
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art erwerben,
vertreten und sich an solchen Unternehmen
beteiligen, und zwar auch als persönlich
haftende Gesellschafterin. Sie darf auch
Zweigniederlassungen errichten.Die
Erstellung, Ausgabe und Verteilung von
Nachrichten, Unterhaltung, Werbung und
Information, sowie werbefördernde
Maßnahmen aller Art, und alle damit
zusammenhängenden Leistungen. |
80.000,00
DEM |
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer; bei nur einem Geschäftsführer
wird die Gesellschaft durch diesen vertreten, bei
mehreren Geschäftsführern wird die Vertretung
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder
durch einen Geschäftsführer zusammen mit
einem Prokuristen ausgeübt. Die
Geschäftsführer können durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung für einzelne
Rechtsgeschäfte oder für alle Arten von
Rechtsgeschäften von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit werden. Weiterhin kann durch
Beschluss der Gesellschafterversammlung, auch
wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind,
diesen oder einzelnen von ihnen das Recht zur
Einzelvertretung erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Hamley, John Christopher, Abteilungsleiter,
Meerbusch
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Dobson, Catherine Margaret, Meerbusch,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 1. März 1996, zuletzt geändert am
9. Dezember 1999 |
a)
14.06.2002
Abele
b)
Tag der ersten
Eintragung in Neuss: 23.
April 1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und
Versammlungsbeschluss
Blatt 18 ff. Sonderband |