City-Post für Grimma und Wurzen GmbH & Co. KG, Grimma, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma. Die Verschmelzung wurde am 09.06.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
City-Post für Grimma und Wurzen GmbH & Co. KG, Grimma, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.04.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der City-Post Aue GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz HRA 7000) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
City-Post für Grimma und Wurzen GmbH & Co. KG, Grimma (Bahnhofstr. 5, 04668 Grimma, Vertrieb von Druck- und Presseerzeugnissen und Warenproben aller Art sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen außer solchen, die einer besonderen Erlaubnis bzw. Genehmigung unterliegen, und die gewerbliche Beförderung von Briefsendungen gemäß den Lizenzbedingungen der Bundesnetzagentur ist). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: City-Post für Grimma und Wurzen Beteiligungs GmbH, Grimma (Amtsgericht Leipzig HRB 22935), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der City-Post für Grimma und Wurzen GmbH, mit dem Sitz in Grimma (Amtsgericht Leipzig HRB 22379).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.