Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages
vom 17.08.2023 sowie der Beschlüsse der
Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom
selben Tag mit der BPE Bau-, Projektentwicklungs- und
Vertriebs GmbH mit Sitz in Limbach-Oberfrohna (Amtsgericht
Chemnitz HRB 22351) verschmolzen. Die Verschmelzung ist
wirksam geworden mit Eintragung der Verschmelzung im
Register des übernehmenden Rechtsträgers am 22.08.2023. |
a)
22.08.2023
Frey |
6 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Weiße, Rico, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.08.2023
Chevalier |
HRB 28635: City-Wohnbau Chemnitz GmbH, Limbach-Oberfrohna, Meinsdorfer Straße 31 a, 09212 Limbach-Oberfrohna. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Erwerb von Grundstücken; Errichtung, Vertrieb und Verkauf von Wohneigentum, insbesondere in Chemnitz; Baumaßnahmen aller Art als Generalübernehmer.
HRB 28635: City-Wohnbau Chemnitz GmbH, Limbach-Oberfrohna, Meinsdorfer Straße 31 a, 09212 Limbach-Oberfrohna. Die Rico Weiße GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 30324) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 28635: City-Wohnbau Chemnitz UG (haftungsbeschränkt), Limbach-Oberfrohna, Meinsdorfer Straße 31 a, 09212 Limbach-Oberfrohna. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: City-Wohnbau Chemnitz GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
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