Citybeach GmbH, Frankfurt am Main, c/o arsago Real Estate Management GmbH, Börsenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Citybeach GmbH, Frankfurt am Main, c/o arsago Real Estate Management GmbH, Börsenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 6 Wochen festgesetzt.
Citybeach GmbH, Frankfurt am Main, c/o arsago Real Estate Management GmbH, Börsenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1289/10 C) vom 30.08.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Citybeach GmbH, Frankfurt am Main, c/o arsago Real Estate Management GmbH, Börsenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 19.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Citybeach Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80893), der Citybeach Event + Consulting GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80894) und der Citybeach Düsseldorf GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 80908) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Citybeach GmbH, Frankfurt am Main, Untermainkai 29, 60329 Frankfurt am Main.Geschäftsanschrift: c/o arsago Real Estate Management GmbH, Börsenstraße 2-4, 60313 Frankfurt am Main.
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