Citykom Münster GmbH Telekommunikationsservice, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden MEOCOM Telekommunikation GmbH am 23.09.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Citykom Münster GmbH Telekommunikationsservice, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der MEOCOM Telekommunikation GmbH mit Sitzin Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52056) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Citykom Münster GmbH Telekommunikationsservice, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Unternehmen vom selben Tage mit der CNE Gesellschaft für TelekommunikationmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52024) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Citykom Münster GmbH Telekommunikationsservice, Düsseldorf (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der CNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 52024) beschlossen. 2.557.500,00 EUR.
Citykom Münster GmbH Telekommunikationsservice, Münster (Hansaallee 249, 40549 Düsseldorf).Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Düsseldorf HRB 52066) verlegt.
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