Cl. Meifort Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dägeling(Kastanienweg 4, 25578 Dägeling). Die Verschmelzung ist mit der am 25.09.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Pinneberg, HRA 182 IZ) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Cl. Meifort Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dägeling(Kastanienweg 4, 25578 Dägeling). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2005 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die CI. Meifort Söhne GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Dägeling (Amtsgericht Pinneberg, HRA 0182 IZ) gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an die bisherigen Gesellschafter verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..