HRA 25115: Clean Line Ratingen GmbH & Co. KG, Ratingen, Alter Kirchweg 71, 40880 Ratingen. Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: KBHT Corporate Finance GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 5717). Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Clean Line Verwaltungs-GmbH, Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 84539), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 25115: Clean Line Ratingen GmbH & Co. KG, Ratingen, Alter Kirchweg 71, 40880 Ratingen. (a) Die Errichtung, Betreibung und der Verkauf von Autowaschanlagen und Zubehör und allen mit diesem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäften einschließlich des Handels von Autofahrer-Bedarfsartikeln, b) die Reparatur und der Austausch von Autoglasscheiben und "Smart repair", hier insbesondere die Fahrzeugaufbereitung (Reparatur von kleinen Unfallschäden, einschließlich Ausbeul- und Lackierarbeiten).). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alter Kirchweg 71, 40880 Ratingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KBHT Corporate Finance GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 5717), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Clean Line GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 74121 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.08.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.