Cleanaway Gießen GmbH, Linden (Carl-Benz-Straße 8 - 10, 35440 Linden). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 17.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Cleanaway Gießen GmbH, Linden (Carl-Benz-Straße 8 - 10, 35440 Linden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Peter Schad GmbH & Co. KG Entsorgungswirtschaft mit Sitz in Eichenzell (Amtsgericht Fulda, HRA 630) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cleanaway Gießen GmbH, Linden (Carl-Benz-Straße 8 - 10, 35440 Linden). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Geschäftsjahr) und § 9 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Cleanaway Gießen GmbH, Linden (Carl-Benz-Straße 8 - 10, 35440 Linden). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dude, Michael, Vöhl, * ‒.‒.‒‒.
Cleanaway Gießen GmbH, Linden (Carl-Benz-Straße 8 - 10, 35440 Linden). Der mit der Cleanaway Soest GmbH, Soest, früher unter der Firma WMD Schreiber GmbH, (Amtsgericht Arnsberg HRB 5822) am 21.12.1995 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.06.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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