HRB 36484: Clear Space Capital GmbH, Leipzig, Schwägrichenstraße 19a, 04107 Leipzig. Die Verschmelzung wurde am 04.12.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 36484: Clear Space Capital GmbH, Leipzig, Schwägrichenstraße 19a, 04107 Leipzig. Die Gesellschaft ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 03.06.2021 mit der KCS ECOMM GmbH mit dem Sitz in Krems an der Donau, Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Krems an der Donau, FN 541240t) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt.
HRB 36484: Clear Space Capital GmbH, Leipzig, Schwägrichenstraße 19a, 04107 Leipzig. Gemäß § 122d UmwG wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan zwischen ihr und der KCS ECOMM GmbH mit dem Sitz in Krems an der Donau (Österreich) zum Handelsregister eingereicht. An der Verschmelzung sind die Clear Space Capital GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete Gesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit satzungsgemäßem Sitz in Leipzig (Deutschland), inländische Geschäftsanschrift Schwägrichenstraße 19a, 04307 Leipzig, als übertragende Gesellschaft und die KCS ECOMM GmbH, eine nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit satzungsmäßigem Sitz in Krems an der Donau (Österreich), Geschäftsanschrift: 3500 Krems an der Donau, Ringstraße 56, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Register und die jeweilige Nummer der Eintragung: a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 36484. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Krems an der Donau unter FN 54240t. Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der MinderheitsgeselIschafter sowie die Anschrift zur Einholung der Auskünfte: Übertragende Gesellschaft a) Nach deutschem Recht ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Clear Space Capital GmbH aus § 122j UmwG. Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung des Verschmelzungsplans einen Anspruch gegen die übertragende Gesellschaft schriftlich anmelden, nach Grund und Höhe bezeichnen und g1aubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird, wird Sicherheit für diese Forderung gemäß § 232 BGB geleistet, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Das Glaubhaftmachen erfordert die Darlegung einer konkreten Gefährdung der Forderung durch die Begleitumstände der Verschmelzung, insbesondere durch erhebliche Bilanzverluste der übernehmenden Gesellschaft, durch eine deutlich längere Prozessdauer im Ausland oder durch den Umstand, dass die Prozesskosten auch im Falle des Obsiegens vom Kläger zu tragen sind oder durch die Verlagerung bedeutender Vermögensmassen ins Ausland. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nur für solche Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach dieser Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Der Anspruch besteht auch nicht, soweit ein Gläubiger Befriedigung verlangen kann, seine Forderung also bereits fällig ist, oder wenn dem Gläubiger bereits ausreichend Sicherheit geleistet wurde. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht außerdem den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang bei der übertragenden Gesellschaft. Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die KCS ECOMM GmbH, Krems an der Donau, als übernehmende Gesellschaft Gläubiger bzw. Schuldner aller Ansprüche, Forderungen und Rechte ist, deren Gläubiger bzw. Schuldner vor Wirksamwerden der Verschmelzung die Clear Space Capital GmbH, Leipzig, als übertragende Gesellschaft gewesen ist. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden österreichischen KCS ECOMM GmbH ergeben sich aus Sicht des deutschen Rechts aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften außerhalb des Anwendungsbereichs des § 122j UmwG Sicherheit zu leisten, wenn sie spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach § 122a Abs. 2 iVm S 19 Abs. 3 UmwG in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung nach S 122a Abs. 2 iVm § 19 Abs. 3 UmwG in das Handelsregister des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, der Anspruchsschuldner ist, gefordert werden muss. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung gem. § 122a Abs. 2 iVm § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. c) Hinsichtlich des Anspruchs eines Gläubigers der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Weder § 122j UmwG noch § 22 UmwG erfasst dingliche Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Clear Space Capital GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schwägrichenstraße 19a, 04107 Leipzig, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. d) Inhaber von Sonderrechten nach § 23 UmwG existieren nicht. Übernehmende Gesellschaft a) Nach österreichischem Recht ergeben sich die Rechte der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft aus § 13 EU-VerschG. b) Gläubigern der übertragenden Gesellschaft, die binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Bekanntmachung des VerschmeIzungsplans, sich zu diesem Zweck schriftlich melden, ist für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. c) Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. d) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. e) Nach § 14 EU-VerschG müssen die beteiIigten GeseIlschaften vor Durchführung der Verschmelzung, die beabsichtigte Verschmelzung zur Eintragung beim Gericht, in dessen Sprengel seine Gesellschaft ihren Sitz hat, unter Beifügung des Verschmelzungsplans und anderer Unterlagen anmelden. In dieser Anmeldung sind u.a. Nachweis der Sicherstellung der Gläubiger nach § 13 EU-VerschG und die Erklärung, dass sich andere als die befriedigten oder sichergestellten Gläubiger innerhalb der Frist des § 13 Abs. 1 EU-VerschG nicht gemeldet haben, anzugeben. Nach § 13 Abs. 2 EU-VerschG darf eine Bescheinigung, wonach die der Verschmelzung vorangehenden Rechtshandlungen und Formalitäten durchgeführt wurden, erst ausgestellt werden, wenn allen Gläubigern, die nach Abs. 1 einen Anspruch auf Sicherheitsleistung haben, eine angemessene Sicherheit geleistet wurde, und sichergestellt ist, dass den Inhabern von SchuIdverschreibungen und Genussrechten gleichwertige Rechte gewährt werden.
HRB 36484: Clear Space Capital GmbH, Leipzig, Schwägrichenstraße 19a, 04107 Leipzig. Die Senner GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 32431) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 36484: Clear Space Capital GmbH, Leipzig, Schwägrichenstraße 19a, 04107 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schewzow, Kiril, Wien / Österreich, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.