HRA 706208:ClearLine automobildesign H. Schlechtweg e.K., Wurmberg, Im steinernen Kreuz 25/1, 75449 Wurmberg.Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Clearline automobildesign GmbH kfz", Wurmberg (Amtsgericht Mannheim HRB 510889) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
75449 Wurmberg
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Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: eK