HRA 9276: Clev Landtechnik e.K., Euskirchen, Veynauer Weg 5, 53881 Euskirchen. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 4, 41844 Wegberg. Der Sitz ist nach Wegberg (jetzt Amtsgericht Mönchengladbach HRA 7932) verlegt.
HRA 7932: Clev Landtechnik e.K., Wegberg, Robert-Bosch-Straße 4, 41844 Wegberg. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 4, 41844 Wegberg. Inhaber: Clev, Johannes - Peter - gen. Hans-Peter -, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒. Die Niederlassung ist von Euskirchen (bisher Amtsgericht Bonn HRA 9276) nach Wegberg verlegt.
HRA 4815: PECHTHEYDEN LANDTECHNIK Inh. Hans-Peter Clev e.K., Wegberg, Robert-Bosch-Straße 4, 41844 Wegberg. Geschäftsanschrift: Veynauer Weg 5, 53881 Euskirchen. Die Niederlassung ist nach Euskirchen (jetzt Amtsgericht Bonn, HRA 9276, nunmehr firmierend unter Clev Landtechnik e.K.) verlegt.
HRA 9276: Clev Landtechnik e.K., Euskirchen, Veynauer Weg 5, 53881 Euskirchen. Einzelkaufmann. Nach Fimenänderung, nunmehr: Nach Sitzverlegung von Wegberg (vormals Amtsgericht Mönchengladbach HRA 4815) nunmehr: Geschäftsanschrift: Veynauer Weg 5, 53881 Euskirchen. Inhaber: Clev, Hans-Peter, Euskirchen, * ‒.‒.‒‒. der Inhaber hat das Vermögen der HAPECE Landmaschinen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 63578) im Wege der Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage als Ganzes übernommen.
HRA 4815: PECHTHEYDEN LANDTECHNIK Inh. Hans-Peter Clev e.K., Wegberg, Robert-Bosch-Straße 4, 41844 Wegberg. Der Inhaber hat das Vermögen der HAPECE Landmaschinen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 63578) im Wege der Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.