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Climaveneta Deutschland GmbH, Ratingen (HRB 79403) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Mitsubishi-Electric-Platz 1
40882 Ratingen
Frühere Anschriften: 3
Lyrenstr. 13, 44866 Bochum
Rhenus Platz 2, 59439 Holzwickede
Oststr. 104 a, 22844 Norderstedt
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: e: 250.000,00 EUR - 499.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 79403
Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Climaveneta Deutschland GmbH aus Ratingen war im Handelsregister Düsseldorf unter der Nummer HRB 79403 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Climaveneta Deutschland GmbH ihren Standort mindestens dreimal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Der Handel von Geräten und Komponenten der Kälte- und Klimatechnik, insbesondere von Anlagen der Climaveneta S.p.A. sowie alle dem Gesellschaftszweig dienenden Tätigkeiten.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 306.800,00 EUR. Die Climaveneta Deutschland GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 21

Calendar 06.12.2017
Löschung

HRB 79403: Climaveneta Deutschland GmbH, Ratingen, Mitsubishi-Electric-Platz 1, 40882 Ratingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mitsubishi Electric Europe B.V., Amsterdam/Niederlande am 01.11.2017 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 19.09.2017
Veränderung

HRB 79403: Climaveneta Deutschland GmbH, Ratingen, Mitsubishi-Electric-Platz 1, 40882 Ratingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 13.09.2017 mit der Mitsubishi Electric Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Niederländisches Handelsregister unter der Nummer 33279602) als übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, vorliegen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.08.2017
Veränderung

HRB 79403: Climaveneta Deutschland GmbH, Ratingen, Mitsubishi-Electric-Platz 1, 40882 Ratingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Altenbokum, Martin, Wetter, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 10.07.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 79403: Climaveneta Deutschland GmbH, Ratingen, Mitsubishi-Electric-Platz 1, 40882 Ratingen. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Climaveneta Deutschland GmbH auf die Mitsubishi Electric Europe B.V. eingereicht worden. Es ist beabsichtigt, die Climaveneta Deutschland GmbH mit Sitz in Ratingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79403 als übertragender Rechtsträger auf die Mitsubishi Electric Europe B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer der Niederlande (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 33279602 als übernehmenden Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung grenzüberschreitend zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht: Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf gem. § 122d Satz 1 UmwG eingereicht. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Climaveneta Deutschland GmbH (übertragender Rechtsträger), Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, Firma: Climaveneta Deutschland GmbH, Sitz: Ratingen, Deutschland. Mitsubishi Electric Europe B.V. (übernehmender Rechtsträger), Rechtsform: besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts, Firma: Mitsubishi Electric Europe B.V., Sitz: Amsterdam, Niederlande. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung: Climaveneta Deutschland GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79403. Mitsubishi Electric Europe B.V., Handelsregister der Handelskammer der Niederlande (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 33279602. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Rechte der Gläubiger: Climaveneta Deutschland GmbH: Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die Climaveneta Deutschland GmbH und ihr Vermögen einschließlich ihrer Verbindlichkeiten geht auf die Mitsubishi Electric Europe B.V. über; letztere ist also künftig Anspruchsgegnerin der Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH. Der Schutz der Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH vor den hieraus eventuell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich zum einen nach § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Climaveneta Deutschland GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Climaveneta Deutschland GmbH schriftlich anmeldet. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. § 122d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Zum anderen hat jeder Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH nach niederländischem Recht das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für seine jeweilige Forderung durch mindestens einen der beteiligten Rechtsträger, wenn nicht seine Forderung bereits anderweitig hinreichend abgesichert ist oder die Durchsetzbarkeit seiner Forderung im Hinblick auf die Finanzlage der Mitsubishi Electric Europe B.V. als übernehmenden Rechtsträger nach Wirksamwerden der Verschmelzung ebenso gewährleistet ist wie zuvor. Innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans durch jeden der beteiligten Rechtsträger nach der für diese jeweils maßgeblichen Rechtsordnung können die Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht Amsterdam Widerspruch einlegen mit dem Ersuchen, dass Sicherheit gewährt wird. Solange die Frist von einem Monat noch nicht abgelaufen oder wenn ein rechtzeitig erfolgter Widerspruch vom Bezirksgericht nicht zurückgewiesen worden ist, weil die obigen Voraussetzungen vorliegen, und keine beteiligten Rechtsträger innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist die vom Gericht bestimmte Sicherheit leistet, darf die nach niederländischem Recht zum Wirksamwerden der Verschmelzung erforderliche Verschmelzungsurkunde nicht errichtet werden. Ist die Verschmelzungsurkunde jedoch in dem Zeitpunkt bereits errichtet worden, in dem rechtzeitig ein Widerspruch erhoben wird, so kann das Gericht auf Antrag eine zu gewährende Sicherheit bestimmen und im Fall der Nichtbefolgung der Bestimmung wiederholt ein Ordnungsgeld verhängen. Mitsubishi Electric Europe B.V.: Die Gläubiger der Mitsubishi Electric Europe B.V. haben nach Maßgabe der soeben geschilderten Bestimmungen des niederländischen Rechts (auch zu den Folgen eines bei dem Bezirksgericht Amsterdam erhobenen Widerspruchs des betreffenden Gläubigers) ebenfalls das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Climaveneta Deutschland GmbH: Die Climaveneta Deutschland GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaften entfallen daher. Mitsubishi Electric Europe B.V.: Die Mitsubishi Electric Europe B.V. hat keine Minderheitsgesellschafter. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaften entfallen daher. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG: Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: Climaveneta Deutschland GmbH, Mitsubishi-Electric-Platz 1, 40882 Ratingen, Deutschland.

Calendar 06.07.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 79403: Climaveneta Deutschland GmbH, Ratingen, Mitsubishi-Electric-Platz 1, 40882 Ratingen. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Climveneta Deutschland GmbH mit Sitz in Ratingen mit der Mitsubishi Electric Europe B. V. mit Sitz in Amsterdam.Für die beteiligten Gesellschaften werden daher gemäß § 122d Satz 2, 3 UmwG in Verbindung mit § 10 HGB die folgenden Angaben bekannt gemacht:Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf gem. § 122d Satz 1 UmwG eingereicht.Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten GesellschaftenClimaveneta Deutschland GmbH (übertragender Rechtsträger)Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen RechtsFirma: Climaveneta Deutschland GmbHSitz: Ratingen, DeutschlandMitsubishi Electric Europe B.V. (übernehmender Rechtsträger)Rechtsform: besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen RechtsFirma: Mitsubishi Electric Europe B.V. Sitz: Amsterdam, NiederlandeRegister, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der EintragungClimaveneta Deutschland GmbHHandelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79403Mitsubishi Electric Europe B.V.Handelsregister der Handelskammer der Niederlande (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 33279602Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenRechte der GläubigerClimaveneta Deutschland GmbHMit dem Wirksamwerden der Verschmelzung erlischt die Climaveneta Deutschland GmbH und ihr Vermögen einschließlich ihrer Ver¬bindlichkeiten geht auf die Mitsubishi Electric Europe B.V. über; letztere ist also künftig Anspruchsgegnerin der Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH.Der Schutz der Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH vor den hieraus eventuell resultierenden Risiken für die Durchsetzbarkeit der Gläubigerforderungen bestimmt sich zum einen nach § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Climaveneta Deutschland GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, unter bestimmten Umständen (siehe unten) Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten. Ein Recht der Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH, die Verschmelzung zu verhindern, besteht hingegen nicht. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden.Voraussetzung des Rechts auf Sicherheitsleistung ist zunächst, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe bei der Climaveneta Deutschland GmbH schriftlich anmeldet.Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gem. § 122d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachungen selbst erfolgen auf der zum oben erwähnten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de.Die Anmeldung des Anspruchs hat schriftlich zu erfolgen. Aus der Anmeldung muss ersichtlich sein, um welchen Anspruch es sich handelt und wie hoch er nach Ansicht des Sicherheitsleistung begehrenden Gläubigers ist. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht dem Gläubiger nur zu, wenn er glaubhaft macht, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird.Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht außerdem nur, soweit der Gläubiger keine Befriedigung seines Anspruchs verlangen kann. Gemäß § 122j Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, zudem Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Zum anderen hat jeder Gläubiger der Climaveneta Deutschland GmbH nach niederländischem Recht das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für seine jeweilige Forderung durch mindestens einen der beteiligten Rechtsträger, wenn nicht seine Forderung bereits anderweitig hinreichend abgesichert ist oder die Durchsetzbarkeit seiner Forderung im Hinblick auf die Finanzlage der Mitsubishi Electric Europe B.V. als übernehmenden Rechtsträger nach Wirksamwerden der Verschmelzung ebenso gewährleistet ist wie zuvor. Innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans durch jeden der beteiligten Rechtsträger nach der für diese jeweils maßgeblichen Rechtsordnung können die Gläubiger beim zuständigen Bezirksgericht Amsterdam Widerspruch einlegen mit dem Ersuchen, dass Sicherheit gewährt wird. Solange die Frist von einem Monat noch nicht abgelaufen oder wenn ein rechtzeitig erfolgter Widerspruch vom Bezirksgericht nicht zurückgewiesen worden ist, weil die obigen Voraussetzungen vorliegen, und keine beteiligten Rechtsträger innerhalb der vom Gericht hierfür gesetzten Frist die vom Gericht bestimmte Sicherheit leistet, darf die nach niederländischem Recht zum Wirksamwerden der Verschmelzung erforderliche Verschmelzungsurkunde nicht errichtet werden. Ist die Verschmelzungsurkunde jedoch in dem Zeitpunkt bereits errichtet worden, in dem rechtzeitig ein Widerspruch erhoben wird, so kann das Gericht auf Antrag eine zu gewährende Sicherheit bestimmen und im Fall der Nichtbefolgung der Bestimmung wiederholt ein Ordnungsgeld verhängen.Mitsubishi Electric Europe B.V.Die Gläubiger der Mitsubishi Electric Europe B.V. haben nach Maßgabe der soeben geschilderten Bestimmungen des niederländischen Rechts (auch zu den Folgen eines bei dem Bezirksgericht Amsterdam erhobenen Widerspruchs des betreffenden Gläubigers) ebenfalls das Recht auf Gewährung einer Sicherheit für ihre jeweilige Forderung. Rechte der MinderheitsgesellschafterClimaveneta Deutschland GmbHDie Climaveneta Deutschland GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaften entfallen daher.Mitsubishi Electric Europe B.V.Die Mitsubishi Electric Europe B.V. hat keine Minderheitsgesellschafter. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaften entfallen daher.Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwGUnter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden:Climaveneta Deutschland GmbHMitsubishi-Electric-Platz 140882 RatingenDeutschland

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Historie 16

06.12.2017
Registervorgang

Löschung 06.12.2017

02.08.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Martin Altenbokum
Geschäftsführer

13.02.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Marcus Brauckhoff
Prokurist

03.01.2017
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Thomas Karl Schuhmann
Geschäftsführer

18.12.2016
Adressänderung

Alte Anschrift:
Lyrenstr. 13
44866 Bochum

Neue Anschrift:
Mitsubishi-Electric-Platz 1
40882 Ratingen

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Eintritt
Herr Martin Altenbokum
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Marcus Brauckhoff
Prokurist

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