Cloer Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg (Von Siemens Str. 12, 59757 Arnsberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Caspar Cloer GmbH & Co. KG am 07.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Cloer Verwaltungsgesellschaft mbH, Arnsberg (Von Siemens Str. 12, 59757 Arnsberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 13.12.2005 mit der Caspar Cloer GmbH & Co. KG mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRA 1573) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.