HRB 10054: Closurelogic GmbH, Worms, Mainzer Straße 185, 67547 Worms. Nicht mehr vorläufiger Sachverwalter: Dr. Hancke, Johannes, Mainz.
HRB 10054: Closurelogic GmbH, Worms, Mainzer Straße 185, 67547 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 10054: Closurelogic GmbH, Worms, Mainzer Straße 185, 67547 Worms. Bestellt als Geschäftsführer: Schlegel, Willi, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10054: Closurelogic GmbH, Worms, Mainzer Straße 185, 67547 Worms. vorläufiger Sachverwalter: Dr. Hancke, Johannes, Mainz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (15 IN 75/19) vom 17.09.2019 ist die vorläufige Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Zudem ist angeordnet, dass folgende Rechtsgeschäfte des Schuldners der Zustimmung des vorläufigen Sachwalters bedürfen: Zahlungen für Lohn-, Umsatz und Körperschaftssteuer an die Finanzverwaltung, für Gewerbesteuer an die Gemeinde oder Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer i.S.v. § 266a StGB an die jeweiligen Sozialkassen.
HRB 10054:Closurelogic GmbH, Worms, Mainzer Straße 185, 67547 Worms.Mit der Closurelogic Holding GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 80138) als herrschendem Unternehmen ist am 18.11.2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Der mit der Closurelogic Sub-Holding GmbH (vormals: Closure Systems International Holdings (Germany) GmbH), Worms (Amtsgericht Mainz HRB 41388) am 13.11.2009 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft Closurelogic Sub-Holding GmbH auf die beherrschte Gesellschaft durch Eintragung im Handelsregister am 01.10.2014 gegenstandslos. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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