Co-Pharma Außendienst GmbH, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Am Fleck 34-36, 83661 Lenggries). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 132220).
Co-Pharma Außendienst GmbH, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Am Fleck 34-36, 83661 Lenggries). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Akribus Außendienst GmbH mit dem Sitz in Lenggries (Amtsgericht München HRB 132220) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Co-Pharma Außendienst GmbH, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Am Fleck 34-36, 83661 Lenggries). Der Gewinnabführungsvertrag vom 13.10.2004 mit der MKM Außendienst GmbH mit dem Sitz in Lenggries (Amtsgericht München HRB 137100) ist durch Kündigung zum 31.12.2005 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.