CoMe - Gartenholz GmbH, Bonn (Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02. 07.2008 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.07.2008 mit der WERTH-HOLZ GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 14363) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CoMe - Gartenholz GmbH, Bonn (Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn). Nicht mehr Geschäftsführer: Klee, Rainer, Frankfurt/Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Müller, Stephan, Bad Honnef, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CoMe - Gartenholz GmbH, Finnentrop (Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn). Bonn. Der Sitz ist nach Bonn (jetzt AG Bonn HRB 14734) verlegt.
CoMe - Gartenholz GmbH, Bonn (Rheinwerkallee 3, 53227 Bonn). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1988, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Finnentrop (bisher Amtsgericht Siegen HRB 5997) nach Bonn beschlossen. Gegenstand: die Beschaffung, die Lagerung, der Vertrieb und Verfrachtung von Holzerzeugnissen aller Art, insbesondere für den Garten sowie die Entwicklung und Konstruktion von Holzprodukten aller Art. Die Gesellschaft kann sich auch mit der Erbringung von Dienstleistungen zur technischen und betriebswirtschaftlichen Betriebsberatung befassen, und zwar schwergewichtig im Bereich der Fertigung der von ihr gehandelten Holzwaren. Stammkapital: 102.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Klee, Rainer, Frankfurt/Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
CoMe - Gartenholz GmbH, Finnentrop (Esloher Straße 105, 57413 Finnentrop). Die Gesellschafterversammlung hat am 28. Juli 2005 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,38 um EUR 8,38 auf EUR 102.250,00 herabzusetzen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital), § 4 Abs.3(zustimmungspflichtige Geschäfte), § 6 Abs.8 (Stimmrecht) zu ändern. Die §§ 5, 6 Abs. 7, 7 Abs. 4 und 5, 8, 13, 15, 16, 17, 18 und 19 der Satzung der Gesellschaft wurden ersatzlos aufgehoben. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.11.2005 weiter beschlossen, dass Stammkapital weiter um EUR 50,00 auf EUR 102.300,00 zu erhöhen. § 3 (Stammkapital) wurde entsprechend geändert. 102.300,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28. Juli 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28. Juli 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28. Juli 2005 mit der Gartenholz-Kontor Sachsen GmbH mit Sitz in Steinbach (AG Dresden HRB 8938) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.