HRB 20945: Cocaines 2.0 GmbH, Mühldorf a. Inn, Zweibrückenstr. 725, 84028 Landshut. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 20945:Cocaines 2.0 GmbH, Mühldorf a. Inn, Innere Neumarkter Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn.Geschäftsanschrift: Zweibrückenstr. 725, 84028 Landshut. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schwarz, Erwin, Polling, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Pfleger, Otmar, Landshut, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Cocaines 2.0 GmbH, Mühldorf a. Inn, Innere Neumarkter Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.03.2011. Geschäftsanschrift: Innere Neumarkter Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Sportartikeln und Bekleidung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pfleger, Otmar, Landshut, * ‒.‒.‒‒; Schwarz, Erwin, Polling, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "Cocaines 2.0 OHG" mit dem Sitz in Mühldorf a. Inn (Amtsgericht Traunstein HRA 10690). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.