HRB 5565: Cofano-Schreine GmbH, Schieder-Schwalenberg, Steinheimer Str. 42, 32816 Schieder-Schwalenberg. Der Sitz ist nach Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover, HRB 222974) verlegt. Geschäftsanschrift: Lügder Str. 25 a, 31812 Bad Pyrmont.
HRB 222974: Cofano-Schreine GmbH, Bad Pyrmont, Lügder Str. 25a, 31812 Bad Pyrmont. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.1990, bereits mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Schieder-Schwalenberg (bisher Amtsgericht Lemgo HRB 5565) nach Bad Pyrmont beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Lügder Str. 25a, 31812 Bad Pyrmont. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Holzwaren. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Röhricht, Gard Jens, Bad Pyrmont, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5565: Cofano-Schreine GmbH, Schieder-Schwalenberg, Steinheimer Str. 42, 32816 Schieder-Schwalenberg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2019 mit der Haus der Bestattung Bestattungswesen Falkensee GmbH mit Sitz in Falkensee (Amtsgericht Potsdam, HRB 1018) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.