Cognetas II GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Pfingstweidstraße 3, 60316 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Cognetas II GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Pfingstweidstraße 3, 60316 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Cognetas Beteiligungs-GmbH & Co.KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45676) übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cognetas II GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Pfingstweidstraße 3, 60316 Frankfurt am Main.
Cognetas II GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main.
Cognetas II GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, (An der Hauptwache 5, 60313 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Cognetas Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 45676) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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