Cognis Finanz Invest-GmbH, Monheim, Rheinpromenade 1, 40789 Monheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2010 mit der Cognis Holding GmbH mit Sitz in Monheim (AG Düsseldorf, HRB 51657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Cognis Finanz Invest-GmbH, Monheim, Rheinpromenade 1, 40789 Monheim. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Cognis Holding GmbH am 07.12.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Der mit der Cognis GmbH, Monheim (AG Düsseldorf, HRB 42343) am 24.11.2009 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamwerden des mit der Cognis Holding GmbH abgeschlossenen Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2010 am 07.12.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der Cognis GmbH Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Cognis Finanz Invest-GmbH, Monheim, Rheinpromenade 1, 40789 Monheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2009. Geschäftsanschrift: Rheinpromenade 1, 40789 Monheim. Gegenstand: Die Finanzierung und Refinanzierung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, insbesondere durch Aufnahme, Erwerb oder Gewährung von Darlehen sowie Ausgabe, Erwerb oder Veräußerung von Schuldverschreibungen, Genussrechten oder anderen Kapitalmarktinstrumenten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafterversammlung ihn aufgrund eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses zur Einzelvertretung ermächtigt hat. Ansonsten wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder gemeinschaftlich durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einen Geschäftsführer allgemein oder im Einzelfall von der Beschränkung hinsichtlich der Mehrfachvertretung gemäß § 181 2. Alternative BGB befreien. Geschäftsführer: Dr. Panichi, Marco, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Cognis GmbH, Monheim (AG Düsseldorf HRB 42343) als herrschendem Unternehmen ist am 24.11.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2009 zugestimmt. Wegen des weiteren Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.