HRA 104098: Colbatzky & Partner Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststr. 25, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: TABLOC GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 96796). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Colbatzky, Friedrich-Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Colbatzky & Partner Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hamburg, Poststr. 25, 20354 Hamburg. Nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Colbatzky, Friedrich-Matthias, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Colbatzky & Partner Werbeagentur GmbH & Co. KG, Hamburg (Poststr. 25, 20354 Hamburg, Betrieb einer Werbeagentur und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: TABLOC GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 96796), Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Colbatzky & Partner Werbeagentur GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 42732) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2006. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.