Coler Kraftfahrzeugtechnik GmbH & Co. KG, Essen, Sigsfeldstraße 3, 45141 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Coler GmbH & Co. KG, Münster am 01.03.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Coler Kraftfahrzeugtechnik GmbH & Co. KG, Essen, Sigsfeldstraße 3, 45141 Essen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Coler GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 5189) durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gemäß § 2 Ziff. 1 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Coler Kraftfahrzeugtechnik GmbH & Co. KG, Essen, Sigsfeldstraße 3, 45141 Essen.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Afra-Autoteile-Beteiligungs GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 12510).
Coler Kraftfahrzeugtechnik GmbH & Co. KG, Essen, Sigsfeldstraße 3, 45141 Essen.Geschäftsanschrift: Sigsfeldstraße 3, 45141 Essen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Afra-Autoteile-Beteiligungs GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 12510). Die Afra-Autoteile GmbH & Co.KG (Amtsgericht Dortmund, HRA 8551) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Coler Kraftfahrzeugtechnik GmbH & Co. KG, Essen (Sigsfeldstraße 3, 45141 Essen). Nach Änderung der Firma nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Coler Verwaltungs-GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 14345). Prokura erloschen: Gartmann, Frank, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
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