Colexon GmbH, Hamburg (Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.008 mit der COLEXON Energy AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 93828) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden COLEXON Energy AG am 10.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22767 Hamburg
Am Schornacker 121 a, 46485 Wesel
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Stammkapital: d: 100.000,00 EUR - 249.999,99 EUR
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH