Colexon IPP Germany GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der Colexon 1. Solar Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 103329) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Colexon IPP Germany GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.08.2011 mit der Colexon IPP GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 108307) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Colexon IPP GmbH am 13.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Colexon IPP Germany GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Krause, Daniel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Gennari, Rolando, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Colexon IPP Germany GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Christiansen, Henrik, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Heckt, Carsten, Bordesholm, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Colexon IPP Germany GmbH, Hamburg, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Glaesner Larsen, Tom, Charlottenlund, Dänemark, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Krause, Daniel, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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