Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Erfurt vom 01.05.2023 (Az. 171 IN 311/22) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist infolge der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen
nach § 65 GmbHG. |
a)
17.05.2023
Kirchner |
5 |
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Erfurt vom 27.12.2022 (Az. 171 IN 311/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts
wegen eingetragen. |
a)
06.01.2023
Schroth |
HRB 504371: Collection C Möbelvertriebsgesellschaft mbH, Weimar, Ahornallee 2, 99438 Weimar. Änderung der Geschäftsanschrift: Brühl 10f, 99423 Weimar.
Collection C Möbelvertriebsgesellschaft mbH, Weimar, Ahornallee 2, 99438 Weimar. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 226.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Frontlite Design Möbel GmbH mit dem Sitz in Weimar und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 226.000,00 EUR.
Collection C Möbelvertriebsgesellschaft mbH, Weimar, Ahornallee 2, 99438 Weimar. Die Frontlite Design Möbel GmbH mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena HRB 506279) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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