HRB 55853: Colliers International Residential GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Colliers International Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 108559) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 55853: Colliers International Residential GmbH, Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EVPM Frankfurt-Hessen GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 87442) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 55853: Engel & Völkers Main-Taunus GmbH, Frankfurt am Main, Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternernehmens) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Neue Firma: Colliers International Residential GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main. Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, Häuser oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, Beratungsleistungen zum Vertrieb und zur Entwicklung von Wohnimmobilien, die Darlehensvermittlung. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Engel & Völkers Main-Taunus GmbH, Frankfurt am Main, Louisenstraße 163, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Taunusanlage 18, 60325 Frankfurt am Main.
Engel & Völkers Main-Taunus GmbH, Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 13-15, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Louisenstraße 163, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 08.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete EuV Taunus GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12250) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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