Collini ACT Verwaltungs-GmbH, Asperg, Siemensstraße 5, 71679 Asperg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.08.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Collini ACT Verwaltungs-GmbH, Asperg, Siemensstraße 5, 71679 Asperg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Collini GmbH", Asperg (Amtsgericht Stuttgart HRB 25473) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Collini ACT Verwaltungs-GmbH, Asperg, Siemensstraße 5, 71679 Asperg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR.
Collini ACT Verwaltungs-GmbH, Asperg, Siemensstraße 5, 71679 Asperg. Der zwischen der Gesellschaft und der "Hohnloser Investment GmbH" (früher firmierend unter: "Gärtner + Klinger Beteiligungs GmbH"), Asperg (Amtsgericht Stuttgart HRB 207153) am 29.11.2005 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag wurde am 08.07.2010 mit Wirkung zum 31.12.2010 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Gärtner + Klinger ACT Verwaltungs-GmbH, Asperg, Siemensstraße 5, 71679 Asperg.Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Collini ACT Verwaltungs-GmbH. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 5, 71679 Asperg. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist - soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist - im eigenen Namen für eigene Rechnung zur Anlage des Gesellschaftsvermögens und nicht als Dienstleistung für Dritte der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Collini ACT GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand die Beschichtung von Oberflächen ist. Bestellt als Geschäftsführer: Collini, Johannes, Hohenems Österreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hohnloser, Helmut, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
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