HRB 21548 P: ColorProfi Aktiengesellschaft, Trebbin, Ebelstrasse 38-40, 14959 Trebbin. Gegenstand: Marketing, Handel, Vertrieb, Vermietung von Waren und Dienstleistungen zur Oberflächenveredelung und Marketing, Verwaltung und Vermietung von Immobilien sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2019 mit Änderung vom 19.09.2019 ist die Satzung geändert in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens); § 8 Ziffer 2 (Vertretung) und § 12 Ziffer 1 (Vergütung).
ColorProfi Aktiengesellschaft, Trebbin, Ebelstrasse 38-40, 14959 Trebbin. Die inländische Geschäftsanschrift: Ebelstrasse 38-40, 14959 Trebbin.
ColorProfi Aktiengesellschaft, Trebbin(Trebbiner Straße 19, 14959 Trebbin OT Klein Schulzendorf). Gegenstand: Handel, Vertrieb, Vermietung von Waren und Dienstleistungen für die Fahrzeugreparatur, Vermietung und Verleasen von Gegenständen für die Fahrzeugreparatur sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Stammkapital: 50.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: Hartke, Henrik, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Aktiengesellschaft; Satzung vom: 16.06.2008; Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ColorProfi GmbH & Co Autoreparaturlacke KG mit Sitz in Trebbin (Amtsgericht Potsdam, HRA 3125 P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.06.2008.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.