Colormy AG, Köln (Hansestr. 83, 51149 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FUJIFILM Sericol Deutschland GmbH (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4639) am 06.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Colormy AG, Köln (Hansestr. 83, 51149 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2008 samt Nachtragsvereinbarung vom 13.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.02./10.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02./10.06.2008 mit der FUJIFILM Sericol Deutschland GmbH mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4639) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Colormy AG, Köln (Hansestr. 83, 51149 Köln). Nicht mehr Vorstand: Schwab, Martin.
Colormy AG, Köln (Hansestr. 83, 51149 Köln). Einzelprokura: Falkenberg, Anja, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒.