HRB 22844: Columbus McKinnon Engineered Products GmbH, Kissing, Am Silberpark 2-8, 86438 Kissing. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Pfaff Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 15109) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 22844: Columbus McKinnon Engineered Products GmbH, Kissing, Am Silberpark 2-8, 86438 Kissing. Die Verschmelzung wurde am 25.02.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 15109). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19.09.2007 mit der Columbus McKinnon Engineered Products GmbH, vormals Pfaff Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 15109) ist durch Verschmelzung zum 25.02.2016 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 22844: Columbus McKinnon Engineered Products GmbH, Kissing, Am Silberpark 2-8, 86438 Kissing. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bartel, Ronald, Mering, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Wächter, Lutz, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Herter, Steffen Marco, Bad Rappenau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 22844:Columbus McKinnon Engineered Products GmbH, Kissing, Am Silberpark 2-8, 86438 Kissing.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 17.11.2014 mit Nachtrag vom 01.12.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils von den selben Tagen Teile des Vermögens (Beteiligungen an der Columbus McKinnon Polska SP.z.o.o. und der Columbus McKinnon Switzerland AG) auf die Pfaff Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 15109) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Columbus McKinnon Engineered Products GmbH, Kissing, Am Silberpark 2-8, 86438 Kissing. Die ALLTEC Antriebstechnik GmbH mit dem Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRB 104085) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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