HRB 720268: Com4h Hotel Cosmetics GmbH, Offenburg, Badstraße 13, 77652 Offenburg. Prokura von Amts wegen berichtigt bei Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Föhrdes, Beatrice Marguerite, geb. Marco, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 720268: Com4h Hotel Cosmetics GmbH, Offenburg, Badstraße 13, 77652 Offenburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Föhrdes, Beatrice Marguerite, geb. Marco, Offenburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 720268: Com4h Hotel Cosmetics GmbH, Offenburg, Badstraße 13, 77652 Offenburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 02.10.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.10.2019 bzw. 15.01.2020 die "COM4HOSPITALITY Limited", London (Companies House Cardiff 06906310) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 720268: Com4h Hotel Cosmetics GmbH, Offenburg, Badstraße 13, 77652 Offenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "COM4HOSPITALITY Limited", London (Companies House Cardiff 06906310) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR.
HRB 720268: Com4h Hotel Cosmetics GmbH, Offenburg, Badstraße 13, 77652 Offenburg. Die Gesellschaft hat am 04.10.2019 den Entwurf des Verschmelzungsplans der die Verschmelzung mit der COM4HOSPITALITY Limited, eine englische Gesellschaft mit der beschränkter Haftung mit dem Sitz in London/England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 06906310, als übertragende Gesellschaft mit der Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft eingereicht. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die englische COM4HOSPITALITY Limited in Firma COM4HOSPITALITY Limited mitdem Sitz in London / England, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 06906310, mit einem Haftungskapital von 150.000,- GBP. b) als aufnehmende Gesellschaft die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma Com4h Hotel Cosmetics GmbH mit dem Sitz in Offenburg, Geschäftsanschrift in 77652 Offenburg, Badstraße 13, mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 720268. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122 d, Satz 2, Nr. 4 UmwG): a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Com4h Hotel Cosmetics GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Com4h Hotel Cosmetics GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 77652 Offenburg, Badstraße 13, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oderGesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. JeglicherVermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einerDienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis imHinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dassseitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungenmöglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Com4h Hotel Cosmetics GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (COM4HOSPITALITY Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger.Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seinerForderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubigerin der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Die Minderheitsgesellschafter der übertragenden Gesellschaft sind über die Verschmelzung zu informieren in Form der Mindestangaben im Verschmelzungsplansowie der Verschmelzungsprüfung und haben ein Mintentscheidungsrecht, das inForm des Verschmelzungsbeschlusses der Gesellschaft umgesetzt wird. Nachenglischem Recht bestehen keine darüber hinausgehenden Vorschriften zumSchutz von Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft, die der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht zugestimmt haben, insbesondere sieht dasenglische Recht kein Verfahren zu Abfindung von Minderheitsgesellschaftern vor.Die Com4h Hotel Cosmetics GmbH hat keine Minderheitsgesellschafter, so dassAngaben über die Ausübung von deren Rechten entfallen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechtekönnen jederzeit bei der Com4h Hotel Cosmetics GmbH, Herrn Stefan Ruprecht, unter der Geschäftsadresse in 77652 Offenburg, Badstraße 13, kostenlos angefordert werden.