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ComBOTS Product GmbH, Karlsruhe (HRB 701875) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Amalienbadstr. 41
76227 Karlsruhe
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 701875
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ComBOTS Product GmbH aus Karlsruhe war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 701875 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ComBOTS Product GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Online-Diensten, Online-Dienstleistungen sowie jegliche elektronische und nicht elektronische Form von Kommunikations- und Medienprodukten im In- und Ausland.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000.000,00 EUR. Die ComBOTS Product GmbH wies zuletzt zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 11.01.2008
Löschung

ComBOTS Product GmbH, Karlsruhe (Amalienbadstr. 41, 76227 Karlsruhe). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.01.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 04.01.2008
Veränderung

ComBOTS Product GmbH, Karlsruhe (Amalienbadstr. 41, 76227 Karlsruhe). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2007 und des Versammlungsbeschlusses der übertragenden Rechtsträgerin vom 27.12.2007 sowie gem. §62 UmwG ohne Hauptversammlungsbeschluss der übernehmenden Rechtsträgerin mit der Aktiengesellschaft "Combots AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108798) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.03.2007
Neueintragung

ComBOTS Product GmbH, Karlsruhe (Amalienbadstr. 41, 76227 Karlsruhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2007. Gegenstand: die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Online-Diensten, Online-Dienstleistungen sowie jegliche elektronische und nicht elektronische Form von Kommunikations- und Medienprodukten im In- und Ausland. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Schneefeld, Heiko, Oberderdingen, * ‒.‒.‒‒; Schüler, Frank, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Combots Product GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 105254) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 2

11.01.2008
Registervorgang

Löschung 09.01.2008

12.03.2007
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Heiko Schneefeld
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Frank Schüler
Geschäftsführer