HRA 701949: ComTel Systemhaus GmbH & Co. KG, Waghäusel, Albert-Einstein-Straße 12, 68753 Waghäusel. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ComTel Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Waghäusel (Amtsgericht Mannheim HRB 705051). Prokura erloschen: Zeller, Walter, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Zink, Carsten Dieter, Oberried, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 701949: ComTel Systemhaus GmbH & Co. KG, Waghäusel, Albert-Einstein-Straße 12, 68753 Waghäusel. Einzelprokura: Zink, Carsten Dieter, Oberried, * ‒.‒.‒‒.
HRA 701949: ComTel Systemhaus GmbH & Co. KG, Philippsburg, Albert-Schweitzer-Straße 4, 76661 Philippsburg. Sitz verlegt; nun: Waghäusel. Neue Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 12, 68753 Waghäusel.
HRA 701949:ComTel Systemhaus GmbH & Co. KG, Philippsburg, Albert-Schweitzer-Straße 4, 76661 Philippsburg.Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: ComTel Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Philippsburg (Amtsgericht Mannheim HRB 705051).
Tel-Team GmbH & Co. KG, Philippsburg, Albert-Schweitzer-Straße 4, 76661 Philippsburg. Firma geändert; nun: ComTel Systemhaus GmbH & Co. KG. Änderung der Geschäftsanschrift: Albert-Schweitzer-Straße 4, 76661 Philippsburg. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2011 mit Nachtrag vom 18.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.12.2011 und 18.06.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ComTel GKS GmbH", Biebergemünd (Amtsgericht Hanau HRB 12831) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Einzelprokura: Zeller, Walter, Ulm, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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