HRB 66347: Comjunto GmbH, Ratingen, Thunesweg 77, 40885 Ratingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Comjunto GmbH, Ratingen, Thunesweg 77, 40885 Ratingen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.09.2011 wirksam geworden.
Comjunto GmbH, Ratingen, Thunesweg 77, 40885 Ratingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: Thunesweg 77, 40885 Ratingen. Entwicklung und Betrieb einer Online-Plattform zur Bildung von Einkaufsgemeinschaften und der Vermittlung von Kaufnachfrage an Onlinehändler sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Gödde, Stefan Willi, Ratingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Stefan Willi Gödde, Ratingen, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Comjunto e.K. Inhaber Stefan Gödde in Ratingen (AG Düsseldorf, HRA 21619) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.08.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.